Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.

Sie bestehen aus zwei Kategorien:

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskoste


Wer bekommt Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen können sämtliche Personen erhalten ...

  • ... die einen Anspruch auf eine AHV/IV Rente haben.
  • ... die in der Schweiz einen Wohnsitz haben.
  • ... die Bürger und Bürgerinnen eines anderen Staates sind und seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben.
 
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III. Säule Unterschiede 3a und 3b || Vergleich Versicheurung und Stifung